17.10.2014: Bundesgerichtshof: Sanierungen müssen durchgeführt werden – auch wenn das Geld dafür fehlt

Kein Wohnungseigentümer kann eine notwendige Sanierung des Gemeinschaftseigentums mit der Begründung blockieren, er habe kein Geld. Lehnt die Mehrheit der Eigentümer eine Sanierung aus Geldnot ab, ist der Beschluss aufzuheben.

BGH, Urteil vom 17.10.2014, Aktenzeichen V ZR 9 / 14