12.06.2019: Amtsgericht Hamburg-Blankenese: Keine Pflicht zur professionellen Reinigung.

Der Mieter ist beim Auszug nicht verpflichtet, die Wohnung durch eine Fachfirma reinigen zu lassen – auch wenn solches im Mietvertrag steht. Derartige Klauseln sind ungültig; der Mieter kann die Wohnung besenrein zurückgeben.

AG HH-Blankenese, Urteil vom 12.06.19, Aktenzeichen 531 C 60/17