30.04.2018: Landgericht Koblenz: Berufungseinlegung durch WEG-Verwalter

Der Verwalter dürfe ohne Zustimmung der Eigentümerversammlung gegen ein Urteil, das gegen die “übrigen Mitglieder” einer WEG ergangen ist, Berufung einlegen. So das LG Koblenz; in dieser Frage sind die Gerichte aber weiterhin gespalten.

LG Koblenz, Urteil vom 30.04.2018, Aktenzeichen 2 S 67/16