17.04.2015: Bundesgerichtshof: Getrennte Instandhaltungsrücklagen in Mehrhausanlagen

Es ist zulässig, in der Teilungserklärung für eine Mehrhausanlage die Ansparung separater Rücklagen für jedes einzelne Gebäude vorzusehen.

BGH, Urteil vom 17.04.2015, Aktenzeichen V ZR 12/14