12.02.2021: Landgericht München I: C&A muss trotz Corona Miete zahlen.

Die Stundung für Mietzahlungen in den Monaten April, Mai und Juni 2020 galt nur für Private. Geschäftsmieter könnten nicht einmal mangelbedingte Mietreduzierung geltend machen. Denn für den Mangel – die geschlossenen Läden – sei nicht der Vermieter verantwortlich, sondern der Staat.

LG München I, Urteil vom 12.02.2021, Aktenzeichen: 31 O 11516/20.