30.03.2022: Oberlandesgericht Saarbrücken: Alleinerbeinsetzung trotz mehrerer “Vererbungen” im Testament

Dass jemand in seinem Testament verschiedene Gegenstände an verschiedene Leute “vererbt”, bedeutet noch nicht, dass diese auch tatsächlich Erben werden (also seine Rechtsnachfolger, und nicht nur Empfänger bestimmter Gegenstände). So sagt § 2087 Abs. 2 BGB, dass jemand, dem ein bestimmter Gegenstand zugewendet wird, im Zweifel nicht Erbe ist (sondern nur ein Vermächtnis erhält), auch wenn er im Testament als Erbe bezeichnet wird. So hat hier das OLG Saarbrücken zugunsten einer Lebensgefährtin entschieden, die im Testament ebenso als “Erbin” bezeichnet wurde wie zwei Nichten des Erblassers. Die Lebensgefährtin hatte aber die wertvolleren Objekte zugewiesen erhalten und außerdem die Pflicht zur Beerdigung und die Verantwortung für “Folgekosten” übertragen bekommen. Das OLG hielt es daher für richtig, dass die Lebensgefährtin entgegen dem Wortlaut des Testaments hier vom Nachlassgericht als Alleinerbin behandelt wurde.

Saarländisches OLG, Beschluss vom 30.03.2022, Aktenzeichen 5 W 15/22