23.08.2013: Bundessozialgericht: Inanspruchnahme von Erben für Heimkosten nur nach pflichtgemäßem Ermessen

Das Sozialamt kann wegen eines erheblichen Teils der von ihm bezahlten Heimkosten bei den Erben Rückgriff (Regress) nehmen. Das Sozialamt darf die Forderung auch gegen einen einzelnen Miterben geltend machen und die übrigen unbehelligt lassen. Es darf aber nicht wahllos einen der Erben in Anspruch nehmen, sondern muss eine begründete Entscheidung treffen, warum gerade dieser und nicht jener Erbe in Anspruch genommen wird. In der Praxis dürfte dies zunehmend dazu führen, dass die Ämter ihre Forderungen besser auf die einzelnen Miterben verteilen.

BSG, Urteil vom 23.08.2013, Aktenzeichen B 8 SO 7/12 R