08.10.2013: Bundesgerichtshof: Erbnachweis gegenüber Banken erleichtert

Banken dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht mehr pauschal vorsehen, dass Erben sich mit einem Erbschein ausweisen müssen.

BGH, Urteil vom 08.10.2013, Aktenzeichen XI ZR 401/12