Banken dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht mehr pauschal vorsehen, dass Erben sich mit einem Erbschein ausweisen müssen.
BGH, Urteil vom 08.10.2013, Aktenzeichen XI ZR 401/12
Banken dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht mehr pauschal vorsehen, dass Erben sich mit einem Erbschein ausweisen müssen.
BGH, Urteil vom 08.10.2013, Aktenzeichen XI ZR 401/12