14.02.2014: Landgericht Saarbrücken: Todesanzeigen im Internet

Angehörige eines Verstorbenen können gegen Todesanzeigen vorgehen, die Dritte im Internet geschaltet haben, falls diese Anzeigen mehr enthalten als die der Tagespresse entnommenen schlichten Personendaten.

LG Saarbrücken, Urteil vom 14.02.2014, Aktenzeichen 13 S 4/14