05.03.2014: Oberlandesgericht Koblenz: Auskunft auch über Stiftung in Liechtenstein

Pflichtteilsberechtigte haben gegen die Erben Anspruch auf Auskunft. Das gilt auch für Vermögen, dass in liechtensteinischen Stiftungen untergebracht ist, wenn die Stiftung so gestaltet ist, dass der Stifter berechtigt blieb, das Stiftungsvermögen jederzeit wieder in sein Privatvermögen zu überführen.

OLG Koblenz, Urteil vom 05.03.2014, Aktenzeichen 2 W 415/12