18.03.2014: OLG Schleswig: Entlassener Testamentsvollstrecker darf seinen Nachfolger bestimmen

Wer wegen einer Pflichtverletzung von seinem Amt als Testamentsvollstrecker entlassen wird, hat immer noch das Recht, seinen Nachfolger zu ernennen, wenn sich aus dem Testament nichts Gegenteiliges ergibt.

OLG Schleswig, Urteil vom 18.03.2014, Aktenzeichen 3 U 34/13