7.11.2013: Landgericht Düsseldorf: Rückforderung von Wohngeldzahlungen nur auf der Basis eines entsprechenden Beschlusses

Zahlt ein Wohnungseigentümer Wohngelder, ohne dass ein gültiger Wirtschaftsplan oder eine gültige Jahresabrechnung vorliegt, kann er die gezahlten Beträge zurück verlangen. Die Frage ist nur: kann er die Rückzahlung unmittelbar einklagen, oder muss er erst – notfalls mit gerichtlicher Hilfe – beschließen lassen, dass die Gelder zurück zu zahlen sind. Das Landgericht meint, ohne vorherigen Beschluss könne die Rückzahlung nicht verlangt werden.

LG Düsseldorf, Urteil vom 7.11.2013, Aktenzeichen 19 S 77/12