20.09.2007: Oberlandesgericht Karlsruhe: Rechtsschutz für Fälle vorweggenommener Erbfolge

Rechtsschutzversicherungen sind in Fällen des Erbrechts grundsätzlich nicht verpflichtet, für mehr als eine Beratung zu zahlen. Insbesondere Streitigkeiten vor Gericht werden nicht übernommen. Anders ist es laut dem OLG Karlsruhe, wenn um die Folgen einer “vorweggenommenen Erbfolge” gestritten wird. Davon spricht man vor allem in Fällen, in denen Grundstücke per notariellem Vertrag an künftige Erben übertragen werden. Für Streitigkeiten, die aus solchen Verträgen entstehen, sind also die Rechtsschutzversicherungen eintrittspflichtig – nicht aber für die Beratung zur Erstellung eines solchen Übertragungsvertrags.
Das Urteil wurde trotz zugelassener Revision rechtskräftig.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2007, Aktenzeichen 12 U 27/07