26.01.2016: Oberlandesgericht Stuttgart: Höhere Anforderungen an den auskunftspflichtigen Erben

Der Erbe ist dem (enterbten) Pflichtteilsberechtigten zur Auskunft über den Nachlass verpflichtet. Ohne diese Auskunft wäre der Pflichtteilsberechtigte nicht in der Lage, die Höhe seines Anspruchs auszurechnen. Nun mutet das Oberlandesgericht Stuttgart dem Erben neuerdings zu, Kontoauszüge der letzten 10 Jahre von allen in Betracht kommenden Banken und Sparkassen zu beschaffen. Kosten in Höhe von € 1.500,- seien zumutbar, wenn der Nachlass jedenfalls ein Einfamilienhaus enthält. Damit kann der Erbe den Pflichtteilsberechtigten jedenfalls nicht mehr mit der Bemerkung abspeisen, es seien im Nachlass keine Kontoauszüge mehr vorhanden.

OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.01.2016, Aktenzeichen 19 W 78/15