07.04.2016: Bundesgerichtshof: Kein Pfändungsschutz für ausgezahlte Pflichtteilsansprüche

Wer einen Pflichtteil ausbezahlt erhält, muss diesen im Pfändungsfall oder in der Insolvenz abgeben. Freigrenzen gelten nur für selbst verdientes Geld.

BGH, Beschluss vom 07.04.2016, Aktenzeichen IX ZB 69/15