12.05.2016: Oberlandesgericht Düsseldorf: Kosten für Privatgutachten im Erbscheinsverfahren

Im Erbscheinsverfahren sind Kosten für Privatgutachten erstattungsfähig, wenn die Einholung des Gutachtens aus damaliger Sicht sachdienlich war und der “Waffengleichheit” der Parteien diente.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2016, Aktenzeichen I-3 Wx 278/14