14.01.2015: LG Detmold: Banken müssen Vorsorgevollmachten akzeptieren

In der Praxis gibt es immer wieder Schwierigkeiten mit Vollmachten, weil sich Banken auf den Standpunkt stellen, eine Vollmacht für Bankgeschäfte sei für sie nur verbindlich, wenn sie auf einem Formular der Bank erteilt sei. Das LG Detmold hat nun entschieden, dass die Bank im Regelfall eine Vorsorgevollmacht akzeptieren muss. Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, wäre dies eine erhebliche Erleichterung für alle Bevollmächtigten. Andererseits stiege das Risiko, dass mit gefälschten Vorsorgevollmachten Bankkonten geräumt werden.

LG Detmold, Urteil v. 14.01.2015, Az. 10 S 110/14