30.10.2015: Landgericht Hamburg: Belege zwecks Wertermittlung

An sich hat der Pflichtteilsberechtigte gegen den Erben keinen Anspruch auf Vorlage von Belegen. Anders ist es nach Ansicht des Landgerichts Hamburg aber dann, wenn die Belege der Ermittlung des Werts der Nachlassgegenstände dienen sollen.

LG Hamburg, Urteil vom 30.10.2015, Aktenzeichen 304 O 451/14