01.06.2011: Oberlandesgericht Hamm: Kein Erbrecht der als Kind Adoptierten zu ihren neuen Verwandten in Altfällen.

Als Kinder Adoptierte erbten früher weiterhin nach ihrer alten Familie – und zusätzlich zu den neuen Eltern, falls die das nicht ausgeschlossen hatten. Ein Erbrecht nach den Verwandten ihrer neuen Eltern hatten sie dagegen nicht. Dabei blieb es auch bei der Neuregelung des Adoptionsrechts im Jahre 1977 für diejenigen, die als Kinder angenommen worden und zwischenzeitlich volljährig geworden waren.

OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.2011, Aktenzeichen 15 Wx 61/11