25.11.2011: Oberlandesgericht Zweibrücken: Abschichtung im Grundbuch allein aufgrund Bewilligung des ausscheidenden Erben.

Die kostengünstigste Möglichkeit, den Miterben eines Grundstücks aus der Erbengemeinschaft zu entlassen, besteht in der “Abschichtung”. Diese Form des Austritts aus der Erbengemeinschaft ist im Gesetz nicht geregelt, wird aber von den Gerichten anerkannt. Um die Abschichtung auch im Grundbuch umzusetzen, bedarf es nur der Bewilligung des Ausscheidenden, nicht aber seiner Miterben. Diese profitieren von dem Ausscheiden des anderen lediglich.

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.11.2011, Aktenzeichen 3 W 124/11