12.12.2017: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Keine Haftungsbescheide gegen Erben.

Die Agentur für Arbeit ist nicht befugt, gegen den Erben eines verstorbenen Leistungsempfängers “Haftungsbescheide” zu erlassen – also festzustellen, dass diese Person Erbe eines früheren Leistungsempfängers sei, und dass sie als solche der Bundesagentur für Arbeit eine bestimmte Summe Geld schuldet. Hierfür existiert keine Rechtsgrundlage.

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.12.2017, Aktenzeichen L 7/12 AL 27/16