28.04.2021: Bundesgerichtshof: Ein ärztliches Attest reicht nicht.

Wer als Mieter, dem gekündigt wurde, Härtegründe geltend macht, muss eine behauptete Krankheit durch Sachverständigengutachten beweisen. Ein ärztliches Attest allein genügt insoweit nicht.

BGH, Urteil vom 28.04.2021, Aktenzeichen VIII ZR 6/19