24.05.2023: Bundesgerichtshof: Austausch von Rauchwarnmeldern kein Grund für Mieterhöhung

Tauscht der Vermieter lediglich angemietete Rauchmelder gegen nunmehr käuflich erworbene, so stellt dies keine Modernisierung dar, welche zu einer Mieterhöhung berechtigen würde.

BGH, Urteil vom 24.04.2023, Aktenzeichen VIII ZR 213/21