05.04.2016: Oberlandesgericht München: Kein Recht auf Ernennung zum Testamentsvollstrecker

Niemand, der in einem Testament als Testamentsvollstrecker benannt ist, hat das Recht, sich zum Testamentsvollstrecker ernennen zu lassen. Die Entscheidung darüber obliegt weiterhin dem Nachlassgericht.

OLG München, Beschluss vom 05.04.2016, Aktenzeichen 31 Wx 395/15