24.02.2017: Landgericht Köln: Duschen im Stehen u.U. vertragswidrig

Ist die Badewanne nur halbhoch gefliest, so sei es vertragswidrig, stehend in ihr zu duschen.

LG Köln, Urteil vom 24.02.2017, Aktenzeichen 1 S 32/15